Aufgabe der Ergotherapie ist es, die individuelle Handlungsfähigkeit sowie Alltagsbewältigung von Menschen zu stärken, wenn diese auf unterschiedlichste Weise und durch unterschiedliche Ursachen beeinträchtigt ist.
Typisch für die Ergotherapie ist der therapeutische Einsatz von Aktivität(en), um damit konkrete Ziele zu erreichen sowie die Gesundheit des Einzelnen in ihren vielfältigen Aspekten zu verbessern. Die Ergotherapie ist daher eine ganzheitlich ausgerichtete Therapiemethode, die körperliche, soziale und psychische Aspekte berücksichtigt. Als "Alltagstherapieverfahren" reicht sie in alle Lebensbereiche hinein, die dem Betreffenden Schwierigkeiten bereiten. Ergotherapie versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe.
Als medizinisches Heilmittel wird Ergotherapie ärztlich verordnet. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für Kinder unter 18 Jahren vollständig. Ab diesem Lebensalter ist von den Versicherten eine Zuzahlung zu leisten, welche einen Anteil von 10 % der erbrachten Leistungen zuzüglich 10 Euro pro Verordnung beträgt. Es ist möglich, sich von den Krankenkassen bei besonderen Belastungen (niedriges Einkommen, chronische Erkrankungen) einen Befreiungsausweis ausstellen zu lassen, der ab einer individuellen Bemessungsgrenze greift.
Bei privat Versicherten übernehmen die Versicherungen je nach abgeschlossenem Vertrag die Erstattung ergotherapeutischer Leistungen. Die Leistungen werden dem Versicherten von der Praxis privat in Rechnung gestellt.
Um Ergotherapie zu erhalten, müssen Sie also vorab eine Ärztin/einen Arzt aufsuchen, die/der Ihnen dieses Heilmittel verschreibt. Berücksichtigen Sie, dass bei gesetzlich Versicherten die Behandlung, wenn nicht anders vermerkt, innerhalb von 28 Tagen nach Ausstellungsdatum der Verordnung begonnen werden muss, damit sie nicht verfällt.